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Quelle:

https://www.e-recht24.de


Häufige Fragen zum Thema Treppenliftsysteme

Wie funktioniert ein Treppenlift?
Ein Treppenlift besteht aus einem Sitz oder einer Plattform, die entlang der Schienen auf- und abwärts bewegt wird. Die Schienen werden entweder an der Wand oder am Treppengeländer befestigt. Der Lift wird über einen Elektromotor angetrieben und kann über eine Fernbedienung oder einen Steuerhebel bedient werden.
Wie lange dauert die Montage?
Der Treppenlift wird in wenigen Stunden aufgebaut. Die Montagezeit eines Treppenlifts für gerade Treppen beträgt circa 3 Stunden und für eine kurvige Treppe circa 4 Stunden. Durch unsere präzise Vorarbeit bzw. das sorgfältige Vermessen der Treppe im Vorwege und die perfektionierten Abläufe funktionieren Lieferung und Aufbau schnell und einfach. Dies geschieht ohne Umbau, ohne Schmutz und ohne Lärm. Ihre Mitarbeit ist natürlich nicht erforderlich. Unsere eigenen Mitarbeiter übernehmen die Montage. Üblicherweise ist der Kundenberater, der Sie beraten und die Treppe vermessen hat, auch Ihr Monteur. Diese sind auf schnelles Arbeiten und Sauberkeit bedacht. Nach der Montage folgt eine ausführliche Einweisung in die Nutzung der Maschine und die erste Fahrt mit dem montierten Treppenlift.
Wie hoch ist die Tragfähigkeit?
Je nach Modell besitzen unsere Treppenlifte eine maximale Tragfähigkeit von bis zu 160 Kilogramm. Plattformlifte erreichen eine maximale Tragfähigkeit von bis zu max. 300 Kilogramm. Sie ermöglichen sogar den Transport von Rollstühlen in andere Etagen. Hublifte können bis zu 500 Kilogramm heben.
Wie lange ist die Lieferzeit?
Hier muss unterschieden werden zwischen geraden und kurvigen Treppen. In der Regel dauert die Lieferung nur zwischen ein und zwei Wochen für gerade Lifte. Bei kurvigen Treppen rechnen wir mit bis zu drei Wochen Lieferzeit. Diese sehr kurzen Lieferzeiten bedeuten für Sie die zeitnahe Barrierefreiheit für Ihr Zuhause.
Darf ich als Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch Ihre Wohnung erreichen zu können. Grundsätzlich bedarf der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus trotzdem der Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Als Mieter müssen Sie sich daher zunächst an Ihren Vermieter wenden und die Zustimmung einholen. Es ist empfehlenswert, dies schriftlich zu vereinbaren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Wenn die Zustimmung vorliegt, muss der Einbau des Treppenlifts fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Bau- und Sicherheitsvorschriften erfolgen. Insbesondere der Brandschutz ist einzuhalten. Es empfiehlt sich einen lokalen Profi, z.B. einen Sachverständigen oder Gutachter, hinzu zu ziehen. Wir verfügen über diese Qualifikation in unserem Hause und kennen die lokalen Bauvorschriften. Sprechen Sie uns gerne auf eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.